Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der Allgemeinen Vertragsbedingungen

ON-Fitness ist jederzeit zur Änderung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft berechtigt. Änderungen werden wirksam, wenn ON-Fitness das Mitglied auf die Änderung hinweist oder ihm die geänderte Fassung zur Verfügung stellt und das Mitglied nicht innerhalb einer Frist von drei Wochen widerspricht. ON-Fitness wird das Mitglied vor Beginn dieser drei-Wochen-Frist auf die Bedeutung eines fehlenden Widerspruchs hinweisen. Vertragsbestandteil ist die im Studio aushängende aktuelle Fassung der Hausordnung des Studios.

2. Beginn und Dauer der Mitgliedschaft

Ein Vertrag mit ON-Fitness kommt durch deren Annahme eines „Antrags auf Mitgliedschaft“ zustande. Der Antrag des Mitglieds gilt als angenommen, wenn er nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, gerechnet ab Entgegennahme des Antrags durch ON-Fitness, schriftlich oder per Email gegenüber dem Mitglied abgelehnt wird. Während dieser Frist von zwei Wochen kann auch das Mitglied den Vertragsschluss mit ON Fitness schriftlich oder per Email ON-Fitness ohne Angabe von Gründen widerrufen. Auch bei Widerruf des Mitglieds wird die nach Ziff. 4. dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen zu zahlende Aktivierungs-pauschale erhoben. Die Grundlaufzeit der Mitgliedschaft beträgt zwölf Zahlungsmonate und startet immer zum 1. eines Monats. Liegt der Nutzungs-beginn während eines laufenden Monats, beträgt die Grundlaufzeit zwölf Monate zuzüglich der verbleibenden Tage bis zum nächsten Monatsende. Nach der Laufzeit verlängert sich die Mitgliedschaft um weitere 12 Monate, wenn sie nicht von einer der Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Vertragende gekündigt wird. Die Kündigung kann nur schriftlich per Post oder per Email erfolgen. Die monatlich kündbare Mitgliedschaft für 34,90€/mtl. kann jederzeit von einer der Parteien gekündigt werden. Die Kündigung muss bis zum 20. eines Monats eingehen, um Ende des Monates wirksam zu werden. Die Reha-Aktiv Mitgliedschaft kann jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Bestehende Module können mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten separat zur Mitgliedschaft jederzeit gekündigt werden. Die dem Mitglied von ON Fitness gewährten Ruhemonate (vgl. Ziff. 3) verlängern die Vertragslaufzeit entsprechend. Die Parteien können die Mitgliedschaft ferner bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos kündigen. So berechtigt z.B. ein grober Verstoß gegen die Hausordnung oder die Einnahme unerlaubter Substanzen, wie insbesondere Anabolika oder anderer Dopingmittel, ON-Fitness zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft. ON-Fitness ist ferner zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft berechtigt, wenn das Mitglied mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages in Höhe von mehr als zwei Monatsbeiträgen im Verzug ist. Kündigt ON-Fitness aus wichtigem Grund, kann ON-Fitness den auf die restliche Vertragsdauer anfallenden Mitgliedsbeitrag mit sofortiger Fälligkeit geltend machen.

3. Ruhen der Mitgliedschaft und Befreiung von der Pflicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags

Das Mitglied hat die Möglichkeit, seine Mitgliedschaft ruhen zu lassen. Die Ruhezeit darf in Summe pro Vertragsjahr höchstens sechs Monate betragen und ist nur für volle Kalendermonate möglich. Für die Dauer des Ruhens ist das Mitglied von der Zahlung des Monatsbeitrags befreit. Die Ruhezeit muss spätestens 15 Tage vor Beginn des ersten Ruhemonats schriftlich im Studio beantragt werden. Die Mitgliedschaft verlängert sich um den Zeitraum des Ruhens der Mitgliedschaft bei der Mitgliedschaftslaufzeit von 12 Monaten. Bei der monatlich kündbaren Mitgliedschaft verlängert sich diese nicht. Ist das Mitglied länger als zwei Monate aufgrund Krankheit, Ortsabwesenheit oder ähnlich schwerwiegender Gründe gehindert das Studio zu nutzen, ist es für die weitere Dauer seiner Hinderung von der Pflicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit, sofern es die Verhinderung mittels einer geeigneten Bescheinigung belegt. Die Mitgliedschaft verlängert sich um den Zeitraum der Befreiung. Dieses Recht, die Mitgliedschaft ruhen zu lassen, lässt das Recht des Mitglieds zur außerordentlichen Kündigung seines Vertrages unberührt.

4. Elektronische ON-Card bzw. Transponder

Die personalisierte elektronische X-Card bzw. Transponder wird gegen Zahlung einer Pauschale von 5€ eingerichtet. Der Zugang zum Studio ist nur mit diesem elektronischen Ausweis möglich. Die elektronische X-Card sowie der Transponder ist nicht übertragbar. Sie darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Erfolgt dennoch eine Weitergabe an Dritte, haftet das Mitglied gegenüber ON-Fitness für Missbrauch und etwaige Schäden. Für jeden Fall einer schuldhaften Weitergabe schuldet das Mitglied eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 220,00. Daneben kann ein darüber hinaus gehender Schadenersatz verlangt werden; die Vertragsstrafe wird hinauf jedoch angerechnet. Jeder Verlust der elektronischen X-Card bzw. Transponder oder ihre Beschädigung ist unverzüglich ON-Fitness zu melden. Bei Verlust oder Beschädigung ist ein Schadenersatz in Höhe von 5€ zu tragen.

5. Bargeldlose Zahlungen

ON-Fitness kann die verpflichtende bargeldlose Zahlung sämtlicher an-gebotenen Dienstleistungen und Waren mit der elektronischen X-Card bzw. Transponder einziehen. Das Mitglied kann dazu die elektronische X-Card bzw. Transponder mit Bargeld aufladen. Das Mitglied kann sich ein etwaiges Guthaben einzahlen lassen. Nach Ende des Vertragsverhältnisses kann sich das Mitglied ein etwaiges Guthaben nach schriftlicher Aufforderung gegenüber ON-Fitness auszahlen lassen. Drei Jahre nach Ende des Vertragsverhältnisses verfällt ein etwaiges Guthaben.

6. Zahlung des Mitgliedsbeitrages, Folgen der Nichtzahlung

Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich im Voraus, spätestens zum 05. Werktag eines Monats, per Einzugsermächtigung abgebucht. Im ersten vollen Kalendermonat der Mitgliedschaft wird zusätzlich der anteilige Betrag für den ersten Monat sowie die Aktivierungspauschale und die Ausweißgebühr für die elektronische X-Card bzw. Transponder abgebucht. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst oder wegen Widerspruchs zurück belastet, ist ON berechtigt, vom Einzugsverfahren zurückzutreten und/oder Ersatz der durch die Nichteinlösung bzw. Rückbelastung entstehenden Kosten zuzüglich einer Bearbeitungspauschale in Höhe von Euro 5,00€ zu verlangen. Diese Bearbeitungs-pauschale kann ON Fitness nicht verlangen, wenn das Mitglied nachweist, dass ON-Fitness überhaupt kein oder wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Alternativ kann der Jahresbeitrag (einschließlich der Aktivierungspauschale sowie die Ausweisgebühr) innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss auf das Konto von ON-Fitness überwiesen werden. Monatliche Zahlungen per Dauerauftrag oder Überweisung sind nicht möglich. Für eine Vertragsänderungen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 10,00 erhoben.

7. Anpassung des Mitgliedsbeitrages

Bei einer Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer ist ON-Fitness berechtigt, den Mitgliedsbeitrag entsprechend der Erhöhung anzupassen. ON-Fitness wird mit dem Mitglied die Anpassung schriftlich (per Email genügt) mitteilen. Der erhöhte Mitgliedsbeitrag wird nach der Mitteilung im folgenden Kalendermonat fällig. Ermäßigt sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend.

8. Risikobelehrung

Dem Mitglied sind die Unfallgefahren im Rahmen der beim Training benutzten Geräte bewusst. Das Mitglied trägt die eigene Verantwortung für die Ausführungen von Übungen  Innerhalb eines Sportkurses. Bei jedem Sportangebot, vor allem aber beim funktionellen Training, können eine falsche Selbsteinschätzung sowie die Nicht-Berücksichtigung der Korrekturen und Hinweise durch die Übungsleiter zu körperlichen Schäden führen.

9. Haftung

ON-Fitness schließt mit den im Folgenden dargestellten Ausnahmen jegliche Haftung für Schäden des Mitglieds aus. Ausgenommen von diesem Haftungsausschuss ist eine Haftung für Schäden aus der Verletzung der körperlichen Unversehrtheit oder der Gesundheit des Mitglieds, die aus einer schuldhaften Pflichtverletzung von ON-Fitness, seiner gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ausgenommen von diesem Haftungsausschuss ist ferner eine Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von ON-Fitness, seiner gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

10. Datenschutz

ON-Fitness ist berechtigt, personenbezogene Daten des Mitglieds einschließlich eines Lichtbildes zu speichern, zu verarbeiten, zu nutzen oder zu übermitteln, soweit dies zur beidseitigen Erfüllung und Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses erforderlich ist oder dieser dient. ON-Fitness erhebt beim Betreten und Verlassen des Studios Namen und Mitgliedsnummer des Mitglieds, sowie den Zeitpunkt des Zutritts bzw. des Verlassens. Diese Daten werden für die Dauer von drei Monaten gespeichert. Das Mitglied erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden. Zur Sicherheit seiner Mitglieder überwacht ON-Fitness nach entsprechender Kenntlichmachung Teilbereiche des Studios mit Videokameras und speichert die Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit der Mitglieder und des Studios notwendig ist. Die einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten. Das Mitglied erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden.

11. Videoüberwachung 


Zum Schutz unserer Kunden vor Trainingsunfällen bzw. zur Verringerung deren Folgen sind die Trainingsräume videoüberwacht. Umkleiden und Nassbereiche sind selbst-verständlich nicht videoüberwacht.

12. Servicepauschale

Eine halbjährliche Servicepauschale von 9,90€ wird für die
Trainingsplanerstellung, Getränkeflatrate und den Sanitärbereich abgebucht. Das erste Mal erfolgt der Einzug nach 6 Monaten, anschließend alle 6 Monate. 

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht